Nordrhein-Westfalen hat im Mai das zweite Bildungssicherungsgesetz beschlossen, mit dem auf die lange Zeit des Distanzunterrichtes reagiert wird. Das Zweite Bildungssicherungsgesetz enthält unter anderem die folgenden Regelungen und Möglichkeiten:

  • Es gibt am Ende des Schuljahres Versetzungsentscheidungen in allen Jahrgangstufen.
  • Am Ende der Erprobungsstufe (Klasse 6) wird die Entscheidung über eine Wiederholung oder einen Wechsel zu einer Haupt- oder Gesamtschule grundsätzlich den Eltern überlassen. Die Erprobungsstufenkonferenz wird dazu eine Empfehlung aussprechen. Nicht versetzte Schüler/-innen der Jahrgangsstufe 6 können somit die Klasse 6 an der Luise-Hensel-Schule wiederholen.
  • In den Jahrgangsstufen 7 bis 10 werden erweiterte Nachprüfungsmöglichkeiten geschaffen. Es sind in mehr als nur einem Fach Nachprüfungen möglich. Auch hierzu werden Sie durch die Klassenlehrer/-innen und die Schulleitung beraten. Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass die Nachprüfungen am Mittwoch, 11.08.2021, starten werden.
  • Außerdem wird das freiwillige Wiederholen einer Klasse ermöglicht, ohne dass das zusätzliche Jahr auf die Höchstverweildauer angerechnet wird. Im Falle der freiwilligen Wiederholung geht die Versetzung in die nächste Klasse nicht verloren. Sollten Sie eine freiwillige Wiederholung der Klasse wünschen, müssen Sie bis spätestens 06.07.2021 (erster Dienstag in den Sommerferien) einen formlosen schriftlichen Antrag stellen. Dieses ist auch per Mail an luise-hensel-realschule@mail.aachen.de möglich.