Das Ministerium für Schule und Bildung hat die Rahmenbedingungen für den Start in das neue Schuljahr festgelegt. Wie bereits vor den Ferien angekündigt, wird in das neue Schuljahr grundsätzlich so gestartet wie das vergangene Schuljahr beendet wurde: mit Präsenzunterricht und Unterricht in allen Fächern nach Stundentafel in vollem Umfang aber auch mit Hygieneschutz, Testungen und der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Innenbereich der Schulen.

 

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  1. Rückkehr aus Risikogebieten außerhalb Deutschlands

Durch die neu gefasste Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) des Bundes gilt eine Nachweispflicht bezüglich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus (Impf-, Test-, Genesenen-Nachweis). Bei der Einreise nach Deutschland sind zudem je nach Ausreisegebiet spezielle Anmelde- und Quarantänepflichten zu beachten. Diese können Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit einsehen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html.

 

  1. Pflicht zum Tragen einer Maske

Auch im neuen Schuljahr besteht eine grundsätzliche Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) für alle Personen im Innenbereich der Schulen, auch während des Unterrichts. Diese Pflicht besteht unabhängig von einer Immunisierung durch Impfung oder Genesung. Auf dem übrigen Schulgelände kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden.

Für den Sportunterricht gilt die Maskenpflicht nur dann, wenn Abstände nicht eingehalten werden können. Sport im Freien kann uneingeschränkt ohne Masken stattfinden.

 

  1. Impfungen und Testungen

Die Möglichkeit zum Schulbesuch wird nicht vom Impfstatus der Schüler/-innen abhängen.

Für alle (in Präsenz unterrichteten) Schüler/-innen ohne nachgewiesene Immunisierung durch Impfung oder Genesung sind auch im Schuljahr 2021/22 bis auf Weiteres wöchentlich zwei Tests in der Schule verpflichtet durchzuführen. Für nachweislich geimpfte und genesene Schüler/-innen besteht dagegen keine Testpflicht mehr in den Schulen.

Gleichwohl bitten wir im Sinne eines möglichst umfassenden Schutzes auch die vollständig geimpften oder genesenen Personen, an den regelmäßigen Testungen freiwillig teilzunehmen, da auch sie Virusträger sein können.