Die Maskenpflicht am Sitzplatz wird ab morgen, 2. Dezember 2021, wieder eingeführt.

Auf dem Außengelände (Schulhof, Parkplatz) gilt grundsätzlich keine Maskenpflicht. Es wird aber empfohlen, auch hier freiwillig eine Maske zu tragen und wo immer möglich auf Abstand zu achten.

 

 

Nachweis der Testung und Immunisierung von Schülerinnen und Schülern

Außerhalb von Schule gelten Schüler/-innen als getestet, wenn sie regelmäßig an den Schultestungen teilnehmen. Schüler/-innen, die 16 Jahre und älter sind, weisen dies auf Nachfrage durch eine Bescheinigung über ihre Schultestung nach (gibt die/der jeweils testende Kollegin/Kollege auf Nachfrage aus).

Jüngere Schüler/-innen müssen keinen Testnachweis erbringen. Ebenfalls für die Gruppe unter 16 Jahren gilt, dass sie für die Teilnahme an sog. 2 G-Angeboten keinen Nachweis über die Immunisierung benötigen.