An dieser Stelle informieren wir Sie über die Vorgehensweise des Gesundheitsamtes der StädteRegion bei der Ermittlung von Kontaktpersonen und über die aktuellen Quarantänebestimmungen:

Derzeit werden in der Regel keine Kontaktpersonen in der Schule ermittelt.

Sollte eine Schülerin/ein Schüler Kontaktperson im privaten Bereich sein, gilt folgende Regelung:

  • Nicht-immunisierte Angehörige desselben Haushalts von positiv getesteten Menschen müssen ebenfalls in Quarantäne.
  • Nicht in Quarantäne müssen Kontaktpersonen, die geboostert oder „frisch“ doppelt geimpft sind, geimpfte Genesene und „frisch“ Genesene. („Frisch“ bedeutet in diesen Fällen, dass die Impfung oder Erkrankung weniger als drei Monate zurückliegt). Treten innerhalb von 10 Tagen seit dem Kontakt jedoch Krankheitssymptome auf, sind die Personen verpflichtet, sich in Quarantäne zu begeben und sich in diesem Fall an den Hausarzt zu wenden, um einen PCR-Test durchführen zu lassen. Die Kontaktpersonen sollten besonders auf typische Symptome einer Infektion wie Husten, Fieber, Schnupfen oder Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns achten. (nach: Homepage der StädteRegion; Link siehe unten)

Dies bedeutet, dass im Falle eines positiven Selbsttests in der Schule auch Geschwisterkinder direkt mit nach Hause geschickt werden, sofern sie sich nach den o.g. Vorgaben in Quarantäne begeben müssen.

Nach jedem positiven Selbsttest muss die Quarantäne sofort angetreten werden, die positiv-getesteten Schüler/-innen dürfen nicht mehr mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause fahren. Sie müssen entweder abgeholt werden oder zu Fuß nach Hause gehen.

Schüler/-innen, die Kontaktpersonen sind, dürfen sich, sofern sie keine Symptome zeigen, am 5. Tag nach Kontakt per PCR-Test oder Schnelltest freitesten. Der Tag des ersten Kontaktes ist der Tag 0. Das negative Testergebnis muss der Schule vorgelegt werden. Am darauffolgenden Schultag darf die Schule dann wieder besucht werden.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.staedteregion-aachen.de/de/navigation/aemter/oeffentlichkeitsarbeit-s-13/informationen-zur-quarantaene.