Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen gestattet ab dem 22.02.2021 eine Rückkehr zum Präsenzunterricht für die Abschlussklassen.
Sobald sich die Infektionslage weiter entspannt, wird eine Rückkehr weiterer Jahrgangsstufen in den Präsenzbetrieb geprüft.
Generelle Vorgaben
Die Schüler/-innen der Jahrgänge 5 bis 9 werden auch nach dem 22. Februar 2021 vorerst noch auf Distanz unterrichtet.
Für Schüler/-innen der Klassenstufen 5 und 6 wird auf Antrag der Eltern weiterhin eine pädagogische Betreuung ermöglicht.
Auf Initiative der Schulleitung kann Schülerinnen und Schülern aller Klassen, die zu Hause aus unterschiedlichen Gründen nicht erfolgreich am Distanzunterricht teilnehmen können, weiterhin angeboten werden, ihre Aufgaben unter Aufsicht in den Räumen der Schule zu bearbeiten (erweiterte Betreuung).
Regelungen für die Abschlussklassen
Alle Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 10 kehren in den Präsenzunterricht zurück. Dieser Präsenzunterricht findet nach Stundenplan und mit ganzen Klassen statt. Eine Teilung der Abschlussklassen ist personell nicht möglich, ohne den Distanzunterricht der anderen Klassen zu gefährden. Weiter gelten folgende Regelungen:
- Die Klassen werden auf getrennte Eingänge, getrennte Flure und getrennte Pausenbereiche verteilt:
Klasse | Eingang | Raum | Pausenbereich |
Klasse 10a | Eingang Hof an der Aula | R015 | Hof an der Aula |
Klasse 10b | Eingang Technikraum | R006 | Hof vor dem Technikraum |
Klasse 10c | Haupteingang | R101 | Einfahrt vor der Schule |
Klasse 10d | Eingang am Kunstraum | R111 | Schulhof am Kunstraum |
- Der Kursunterricht im Wahlpflichtbereich findet ebenfalls statt.
- Sportunterricht findet wie im Plan ausgewiesen statt. Siehe dazu die weiter unten stehenden Vorgaben.
- Die Lernbüros finden im Klassenrahmen statt: 10a bei Herrn Fuß, 10b bei Frau Benninger, 10c bei Frau Ex und 10d bei Herrn Bloch.
- Stundenpläne für den Präsenzunterricht ab 22.02.2021 werden mit Pausenaufsichten spätestens kommenden Mittwoch auf der Homepage im Login-Bereich (unter ‚Informationen für Eltern und Schüler/-innen‘ – ‚Präsenzunterricht‘) veröffentlicht.
Auf dem gesamten Schulgelände gilt weiter eine Maskenpflicht (medizinische Masken, keine Alltagsmasken). Das Essen und Trinken ist weiter nur draußen und unter Einhaltung entsprechender Abstände gestattet.
Regelungen für den Sportunterricht
Auch der Unterricht im Fach Sport findet grundsätzlich statt. Zu beachten ist, dass Sportunterricht, wann immer es die Witterung zulässt, im Freien stattfinden soll. Beim Sportunterricht in der Sporthalle ist grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Nur bei Phasen intensiver körperlicher Ausdaueranstrengung soll auf das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden.
Verschiebung der Lernstandserhebung
Die ursprünglich in der Klasse 8 für den Zeitraum vom 2. März bis zum 19. März 2021 vorgesehenen Lernstanderhebungen werden auf September 2021 verschoben und dann in Klasse 9 durchgeführt.
Reduzierung der Zahl vorgeschriebener Klassenarbeiten
Die Anzahl der Klassenarbeiten wird in diesem Halbjahr reduziert. Zwei Leistungen sind im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ zu erbringen. Die ZP 10 gilt als eine dieser zwei Leistungen. Mit diesem Schritt wird sichergestellt, dass mehr als eine Leistung erbracht wird, um das Gewicht einer einzelnen Leistung nicht zu groß werden zu lassen.
Klassenfahrten bis zu den Sommerferien
Bereits aktuell ist die Durchführung von Schulfahrten für die Zeit bis zum 31. März 2021 unzulässig. Wegen der anhaltend pandemiebedingten Unsicherheiten gilt dies ab sofort auch für die Zeit vom 1. April bis zum 5. Juli 2021.