Die Grundregeln der Luise-Hensel-Realschule
Damit alle in der Schule gut lernen und leben können, sind klare und verlässliche Regeln nötig. Zur Sicherstellung dieses Rahmens gibt es folgende Regeln und Konsequenzen bei Verstößen.
Respekt
Wir reden respektvoll miteinander, wir beleidigen niemanden.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung:
- Bei Beleidigungen füllen beide Parteien einen Protokollbogen aus und geben ihn bei der Klassenleitung ab.
- Bei häufigen Beleidigungen führt die Klassenleitung ein Gespräch mit den Erziehungsberechtigten.
- Im Wiederholungsfall: Ordnungsmaßnahme
Verzicht auf Gewalt
Jede Form von körperlicher und seelischer Gewalt ist verboten. „Spaßkämpfe“ sind tabu! Konsequenzen bei Nichteinhaltung:
- Wer Gewalt ausübt, füllt ein Protokoll aus, wird vom Unterricht ausgeschlossen und von der Schulleitung nach Hause geschickt. Eine Rückkehr erfolgt am nächsten Tag erst nach einem persönlichen Gespräch zwischen Erziehungsberechtigten und Klassenleitung.
- In gravierenden Fällen: Ordnungsmaßnahme
Pünktlichkeit
Der Unterricht beginnt mit dem Gongzeichen. Alle Schüler:innen begeben sich umgehend mit vollständigem Material an ihren Arbeitsplatz.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung:
- Verspätungen morgens oder nach den Pausen werden minutengenau im Klassenbuch vermerkt. 3 Verspätungen führen zu einer Stunde Nacharbeit.
- In gravierenden Fällen: Ordnungsmaßnahme
Störungsfreier Unterricht
Jede:r Schüler:in und jede Lehrperson hat ein Recht auf störungsfreien Unterricht.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung:
- Ausdrückliche Ermahnung und gegebenenfalls Trainingsraum
- Bei anhaltenden Störungen zeitweise Überweisung in eine andere Lerngruppe
- In gravierenden Fällen: Ordnungsmaßnahme
Handynutzung
Die private Nutzung digitaler Medien ist Schüler:innen auf dem Schulgelände grundsätzlich nicht gestattet. Die elektronischen Geräte müssen bei Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet werden.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung:
- Abgabe des Handys und Aufbewahrung im Sekretariat bis zum Unterrichtsende.
- Ab dem 2. Verstoß gegen die Regelung erfolgt die Rückgabe grundsätzlich nur an die Erziehungsberechtigten.
Rauchverbot / Verlassen des Schulgeländes
Auf dem gesamten Schulgelände ist Rauchverbot. Das Verlassen des Schulgeländes ist verboten.
Alle Schüler*innen in Rauchergruppen werden als Raucher*innen eingestuft.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung:
- Information der Eltern (Vordruck im Sekretariat). Archivierung der Rückläufe im Sekretariat.
- Im Wiederholungsfall Elterngespräch
- Anzeige möglich wegen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz
Wichtig! – Den Anordnungen von Aufsichtspersonen, dazu zählen Lehrer*innen, Hausmeister, Sekretärin, Schulsozialarbeiter usw., ist ohne Diskussion Folge zu leisten.