Sonderpädagogik an der LHR Aachen
An der Luise- Hensel- Realschule werden Schüler:innen mit den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen LE, ESE, KME, HK, SQ und SE unterrichtet (Erläuterungen s. Tabelle). Zusätzlich gibt es Schüler:innen im Autismusspektrum oder mit Teilleistungsstörungen, die sonderpädagogisch begleitet werden können.
Schüler:innen mit den Unterstützungsbedarfen SQ, ESE, KME, HK und SE werden zielgleich gefördert. Das bedeutet:
- die Schüler:innen schreiben die regulären Klassenarbeiten,
- die Schüler:innen erhalten reguläre Noten,
- die Schüler:innen erhalten ein Noten- Zeugnis,
- die Schüler:innen können die Abschlüsse der Allgemeinbildenden Schule erhalten,
- die Schüler:innen können in Nachteilsausgleichen festgelegte Hilfestellungen im Alltag und für Klassenarbeiten und Prüfungen bekommen.
Schüler:innen mit dem Unterstützungsbedarf LE und GE werden zieldifferent gefördert. Das bedeutet:
- die Schüler:innen schreiben vereinfachte Klassenarbeiten, deren Ergebnisse durch einen Kommentar bewertet werden können,
- die Schüler:innen erhalten i. d. R. keine Noten. Eine Bewertung mit Noten beim Förderschwerpunkt LE setzt voraus, dass die Leistungen den Anforderungen der jeweils vorangegangenen Jahrgangsstufe der Hauptschule bzw. Grundschule entsprechen,
- die Schüler:innen erhalten Textzeugnisse,
- die Klasse 10 führt zum Abschluss des Bildungsgangs „Lernen“. In einem besonderen Bildungsgang führt die Klasse 10 zu einem dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 gleichwertigen Abschluss. Dafür müssen Kompetenzen entsprechen der vorangegangenen, Jahrgangsstufe der Hauptschule erbracht werden,
- für die Schüler:innen sind keine Nachteilsausgleiche vorgesehen, da sie bereits ihren Voraussetzungen entsprechend zieldifferent gefördert werden.
Weitere Aufgaben der Sonderpädagog:innen:
- Beratung der Schüler:innen, Eltern und Kolleg:innen hinsichtlich des Unterstützungsbedarfs und der Förderung der Schüler:innen,
- Unterstützung und Beratung der Kolleg:innen bei der individuellen Förderung und Differenzierung im Unterricht,
- Unterstützung der Kolleg:innen bei Elterngesprächen durch sonderpädagogische Fachkompetenz,
- Kommunikation mit außerschulischen Therapie- und Hilfesystemen, ggf. Teilnahme an HPG,
- Beratung der Kolleg:innen zu diagnostischen Fragestellungen und Einleitung von AO-SF-Verfahren,
- Erstellung von AO- SF Gutachten/ Förderplänen/ Jährliche Überprüfungen in Zusammenarbeit mit den Klassenlehrer:innen.
| Fachterminus/Abkürzung | Förderschwerpunkt AO-SF § | Kurze Erklärung (gemäß AO-SF) |
| LE | Lernen – §4 (2) AO-SF | Erhebliche Beeinträchtigung im Lernen. Die Lern- und Leistungsausfälle sind schwerwiegender, umfänglicher und langandauernder Art. (Zieldifferente Förderung) |
| GG | Geistige Entwicklung – §5 AO-SF | Das schulische Lernen ist im Bereich der kognitiven Funktionen und in der Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit dauerhaft und hochgradig beeinträchtigt und hinreichende Anhaltspunkte sprechen dafür, dass die SuS zur selbständigen Lebensführung voraussichtlich auch nach Ende der Schulzeit auf Dauer Hilfe benötigt. (zieldifferente Förderung) |
| ESE | Emotionale und Soziale Entwicklung §4 (4) AO-SFDazu gehören i. d. R.: Autismus-Spektrum-Störungen (ASS) vgl. Hinweise §42 AO-SF |
Der/ die Schüler:in verschließt oder widersetzt sich Erziehung so nachhaltig, dass sie/er im Unterricht nicht hinreichend gefördert werden kann und die eigene Entwicklung oder die der Mitschüler:innen erheblich gestört oder gefährdet ist.Beziehungs- und Kommunikationsfähigkeit ist schwer beeinträchtigt und das Repertoire von Verhaltensmustern, Aktivitäten und Interessen deutlich eingeschränkt. Für den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf muss ein medizinisches Gutachten vorliegen. Es kann auch ein anderer Förderschwerpunkt zugeordnet werden, je nach individueller Ausprägung, vgl. hierzu §42 AO-SF |
| SQ | Sprache – §4 (3) AO-SF | Gebrauch der Sprache ist nachhaltig gestört und mit erheblichem Störungsbewusstsein sowie Beeinträchtigungen in der Kommunikation verbunden, so dass dies nicht durch außerschulische Maßnahmen behoben werden kann. |
| HK | Hören und Kommunikation – §7 AO SF |
Das schulische Lernen ist aufgrund von Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit schwerwiegend beeinträchtigt. |
| KME | Körperliche und Motorische Entwicklung – §6 AO-SF | Das schulische Lernen ist dauerhaft beeinträchtigt durch erhebliche Funktionsstörungen des Stütz- und Bewegungssystems, Schädigungen von Gehirn, Rückenmark, Muskulatur oder Knochengerüst, Fehlfunktionen von Organen oder schwerwiegenden psychischen Belastungen infolge andersartigen Aussehens. |
| SE | Sehen – §8 AO-SF | Das schulische Lernen ist aufgrund von Blindheit oder Sehbehinderung schwerwiegend beeinträchtigt. |