Die Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schüler/-innen ab dem 2. November 2021 aufzuheben.

Dies erscheint der Landesregierung unter Würdigung aller Umstände – insbesondere der besonderen Gewichtung der entwicklungspsychologischen und pädagogischen Bedeutung eines „normalisierten“ Schulbesuchs – zum jetzigen Zeitpunkt möglich.

 

Konkret bedeutet dies:

  1. Für Schüler/-innen besteht ab 2. November 2021 keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr, solange die Schüler/-innen in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen. Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztagsangeboten für die Schüler/-innen, wenn sie an einem festen Platz sitzen (etwa bei Hausaufgabenbetreuung).
  2. Befinden sich die Schüler/-innen nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.
  3. Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.

Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig. Wir empfehlen, auch weiterhin Masken im Unterricht zu tragen.

 

Darüber hinaus gilt weiterhin:

Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, beschränkt sich die Quarantäne von Schüler/-innen in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.