Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Testpflicht:
- Für alle Schüler/-innen, alle Lehrer/-innen und alle in der Schule tätigen Bediensteten gilt eine Testpflicht.
- Die genannten Personen müssen zweimal in der Woche einen Selbsttest in der Schule durchführen. Alternativ ist auch die Vorlage eines negativen Testnachweises eines außerhalb durchgeführten „Bürgertests“ möglich. Der Testnachweis darf dann nicht älter als 48 Stunden sein.
- Nur mit einem negativen Testergebnis ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht möglich.
- Es ergeben sich somit die folgenden Testtage:
- Jahrgangsstufe 5-9: Montag und Mittwoch bzw. Dienstag und Donnerstag
- Jahrgangsstufe 10: Montag und Mittwoch
- Getestet wird grundsätzlich an allen Tagen vor Unterrichtsbeginn (also in der Regel zu Beginn der 1. Stunde).
- Zu spät kommende Schüler/-innen melden sich an den Testtagen im Sekretariat. Sie dürfen erst nach einem dann erfolgten Test am Unterricht teilnehmen.
- Schüler/-innen, die an Testtagen gefehlt haben, melden sich am Tag der Wiederaufnahme des Unterrichts im Sekretariat, um ihren Test nachzuholen. (Ausnahme: Der Tag der Unterrichtswiederaufnahme ist ohnehin ein Testtag.)
Das Land hat neue Tests angeschafft (von Siemens). Die Handhabung ist für Schüler/-innen grundsätzlich den bisher verwendeten Tests sehr ähnlich.