Das Ministerium für Schule und Bildung hat bereits jetzt die Rahmenbedingungen für den Start in das neue Schuljahr festgelegt, über die ich Sie vorab so weit wie möglich informiere.

Die Grundregel für den Beginn der Unterrichtszeit im neuen Schuljahr am 18. August 2021 lautet: Wir starten in das neue Schuljahr grundsätzlich so, wie wir das laufende Schuljahr am Freitag beenden werden.

 

Konkret bedeutet dies:

  1. Alle Schülerinnen und Schüler nehmen am Präsenzunterricht teil.
  2. Der Unterricht wird in allen Fächern nach Stundentafel in vollem Umfang erteilt.
  3. Die Testungen zweimal pro Woche werden fortgesetzt. Personen mit nachgewiesen vollständigem Impfschutz müssen nicht getestet werden
  4. Auch im neuen Schuljahr gilt zunächst die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Innenbereich der Schulen, nicht dagegen im Freien.
  5. Veranstaltungen zur Aufnahme in die weiterführende Schule sind möglich. Es gelten die gegenwärtig für Abschlussveranstaltungen und Zeugnisübergaben geltenden Regeln entsprechend. Damit können an der Veranstaltung am Donnerstag, 19.08.2021, um 10.30 Uhr, nur Personen teilnehmen, die
    • einen negativen Testnachweis vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
    • einen vollständigen Impfschutz nachweisen können (die letzte Impfung muss vor mehr als 14 Tagen erfolgt sein).
    • einen Nachweis des Gesundheitsamtes vorlegen, dass sie genesen sind. Als rechtliches Fundament für diese grundsätzlichen Regelungen wird die Corona-Betreuungsverordnung rechtzeitig zum Schuljahresbeginn die erforderlichen Vorgaben enthalten.