Damit Ihr Kind mit Freude und erfolgreich am Sportunterricht teilnehmen kann, müssen Sie die folgenden Punkte beachten:
- Ihr Kind nimmt für den Sportunterricht Extra-Sportkleidung mit in die Schule. Hierfür braucht es einen Turnbeutel oder eine kleine Sporttasche.
- In diesem Beutel sind ein paar saubere Hallenschuhe. Diese Schuhe werden ausschließlich in der Halle benutzt, niemals draußen. Für den Sportunterricht draußen braucht Ihr Kind ein weiteres Paar Sportschuhe. Dann braucht Ihr Kind ein T-Shirt, das ausreichende Bewegungsfreiheit ermöglicht, aber gleichzeitig nicht bei der Bewegung hindert; eine Sporthose und ein Paar Sportsocken. Ebenso gehören in den Turnbeutel Handtuch und Seife.
„Das Tragen von Sportkleidung unter der Alltagskleidung vor und nach der schulsportlichen Veranstaltung, (also dem Unterricht), ist aus hygienischen Gründen nicht zulässig.“ (Sicherheitsförderung im Schulsport, S.13) - Zur Hygiene gehört auch, dass sich die Schüler*innen nach dem Sportunterricht waschen.
- Im Schulsport müssen Schmuck (Armbänder, Ohrringe, Halsketten, Piercings, Ringe) und Uhren generell abgelegt werden. Lange Fingernägel und Piercings müssen abgeklebt werden. Das Pflaster müssen die Schüler*innen selber mitbringen.
- Für Wertgegenstände, insbesondere Handys, übernimmt die Schule keine Haftung. Die Umkleiden können nicht abgeschlossen werden, sodass am Tag des Sportunterrichts am besten gar keine Wertgegenstände mit in die Schule genommen werden.
- Viele Klassen haben in den ersten beiden Stunden Sport bzw. Schwimmen. Hier ist es ganz besonders wichtig, dass die Kinder morgens gefrühstückt haben. Gesundes Essen macht die Kinder fit und verhindert Kreislaufversagen.
Immer wieder gibt es Probleme mit der Nichtteilnahme am Sportunterricht.
- Sollte Ihr Kind einmal nicht am Sportunterricht teilnehmen können, weil es erkrankt oder verletzt ist, entschuldigen Sie Ihr Kind schriftlich im Schulplaner.
- Ist Ihr Kind länger erkrankt oder verletzt, muss der Schule ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Darauf muss stehen, bis wann Ihr Kind nicht sportfähig ist.
- Es muss in dieser Zeit aber am Sportunterricht teilnehmen: z.B. die Lehrperson unterstützen, ein Stundenprotokoll verfassen, einen Test schreiben, ein Referat zum aktuellen Sportthema halten. Denn eine Sportnote muss in jedem Fall erteilt werden.
- Ist Ihr Kind für einen längeren Zeitraum ärztlich vom Schwimmunterricht befreit, nimmt es am Sportunterricht der Parallelklasse teil.
- Fehlt Ihr Kind wiederholt unentschuldigt oder kommt wiederholt ohne Sportsachen, muss es zu einer gesondert angesetzten praktischen Leistungsüberprüfung erscheinen.
- Mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen, Zuspätkommen, Vergessen der Sportsachen wirkt sich in der Ermittlung der Sportnote negativ aus.
Hinweis zum Schwimmunterricht:
- Wir setzen in der weiterführenden Schule voraus, dass Ihr Kind schwimmen kann.
- Das heißt, dass Ihr Kind sich sicher und angstfrei im tiefen Becken bewegen kann.
- Sollte Ihr Kind noch Nichtschwimmer*in sein, melden Sie es unbedingt zu einem Schwimmkurs an: entweder zu einem Kurs, der extra für Kinder dieses Alters in den Oster- und Herbstferien angeboten wird (Anmeldeformulare erhalten Sie von uns), oder Sie melden Ihr Kind an einer der städtischen Schwimmhallen an: Süd-, West-, Osthalle oder Schwimmhalle Brand.
- Schwimmen gehört zu den Grundsportarten in der Schule.
- Schwimmen kann lebensrettend sein.
Sport – kurz und knapp
- Extra-Sportsachen + Handtuch in einem Turnbeutel!
- Schmuck usw. ablegen!
- Morgens ein gesundes Frühstück!
- Schriftliche Entschuldigung bei Krankheit!
- Ärztliches Attest bei längerer Krankheit!
- Theoretische Aufgaben bei Nichtteilnahme!
- „Nachprüfungen“ bei häufigem Fehlen!
- Schwimmen können – sonst lernen!